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Fortbildung

Qualifizierungslehrgang II

Wir freuen uns über Ihr Interesse an dem im Hause der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung angebotenen Qualifizierungslehrgang II, den der Fachbereich Allgemeine Verwaltung  für Tarifbeschäftigte des Landes Schleswig-Holstein  als Qualifizierungsmaßnahme gemäß der Vereinbarung nach § 59 Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein zum Qualifikationskonzept für Angestellte des Landes Schleswig-Holstein für Funktionen der Allgemeinen Verwaltung (Qualifizierungskonzept) als Baustein des Personalentwicklungskonzeptes durchführt. Weitere Informationen finden Sie hier:

Rechtliche Basis und Ziele

  • Vereinbarung nach § 59 Mitbestimmungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (siehe Anlage).
  • Ziel des Lehrgangs ist das Erlernen von fachübergreifenden Fähigkeiten und Kenntnissen, die die Beschäftigten auf die Übernahme neuer, insbesondere auch höherwertiger Aufgaben und Funktionen vorzubereiten.
  • Präambel: Tarifbeschäftigte sollen gleichberechtigt mit Beamtinnen und Beamten in die Personalentwicklung einbezogen werden, um sicherzustellen, dass sich ihnen adäquate Perspektiven  für die berufliche Fortentwicklung eröffnen.

Zulassungsvoraussetzungen

Zum Qualifizierungslehrgang II für Angestellte können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes zugelassen werden, die

  • zur/zum Verwaltungsfachangestellten ausgebildet wurden, eine vergleichbare Ausbildung absolviert oder aber den Qualifizierungslehrgang I (Angebot der Verwaltungsakademie Bordesholm) bestanden haben.
  • die vorstehend genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, aber aufgrund ihrer langjährigen Berufserfahrung über fundierte, mit dem Qualifizierungslehrgang I vergleichbare Kenntnisse verfügen.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

  • Die Personalreferate der obersten Landesbehörden schreiben die zur Verfügung stehenden Teilnahmeplätze ressortintern aus.
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich um die Teilnahme an den Qualifizierungslehrgängen bewerben und  beantragen zugleich mit ihrer Bewerbung die Erstellung einer Anlassbeurteilung.
  • Unter Beteiligung der örtlichen Personalvertretung, der Gleichstellungsbeauftragten und gegebenenfalls der Schwerbehindertenvertretung erfolgt eine Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern nach den Grundsätzen der Bestenauslese.
  • Auswahlkriterien sind die Leistungs- und Befähigungsbewertung der Anlassbeurteilung sowie beim Qualifizierungslehrgang II die Abschlussnote des Qualifizierungslehrganges I bzw. der Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten/der Ausbildung des mittleren Allgemeinen Vewaltugnsdienstes.
  • Insbesondere zu berücksichtigen sind die im Rahmen der Befähigungsbewertung herausgestellten Potenziale sowie Gesichtspunkte der Personalentwicklung. Weitere Kriterien, wie z. B. Schulbildung, Berufsausbildung und die bisherige berufliche Tätigkeit, werden bei der Auswahlentscheidung angemessen berücksichtigt.

Studienstruktur

  • Der Qualifizierungslehrgang II ist aufgeteilt in 4 Blöcke mit einer Zeitdauer von jeweils 6 Wochen.
  • Die Dauer des Qualifizierungslehrganges II umfasst 24 Wochen mit insgesamt 744 Unterrichtsstunden (incl. Prüfungszeit).
  • Der Zeitraum der Durchführung beträgt ca. 1,5 Jahre und ist hier beispielhaft für den im Jahr 2018 beginnenden Qualifizierungslehrgang II dargestellt:

Block A:  20.08.2018  –  28.09.2018   (Rahmenbedingungen des Verwaltungshandelns)

Block B: 29.04.2019   –  07.06.2019   (Bereitstellung und Verwaltung von Personal- und Sachmitteln)  

Block C:  21.10.2019    –   29.11.2019     (Gestaltung und Steuerung der Verwaltung)

Block D: 03.02.2020  –  13.03.2020     (Grundlagen des Verwaltungshandelns)

Lehrplan

Den Lehrplan für den Qualifizierungslehrgang II finden Sie hier.

Leistungsnachweise

  • Jeder Qualifizierungsblock schließt mit einem Leistungsnachweis (6 Stunden) über die erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse ab.
  • Für den Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme muss der Leistungsnachweis innerhalb des jeweiligen Blockes mit mindestens ausreichend bestanden worden sein.
  • Die erfolgreiche Teilnahme eines jeden Blockes ist Voraussetzung für die Teilnahme am nächsten Qualifizierungsabschnitt.
  • Die  einzelnen Leistungsnachweise der Blöcke A – D werden bei der Bildung der Gesamtnote zu gleichen Teilen berücksichtigt

Zertifikat

  • Nach Abschluss des gesamten Qualifizierungslehrgangs (erfolgreiche Teilnahme an den Blöcken A – D) erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme.
  • Ziel laut Konzept: Vorbereitung auf Tätigkeiten der Funktionsebene des gehobenen Dienstes (LG 2, 1. EA)
  • Konkret: Mit Zertifikatsübergabe erhalten Teilnehmende den Zugang zu Arbeitsplätzen der allgemeinen Verwaltung in der Landesverwaltung bis Entgeltgruppe 12.
  • Das erfolgreiche Abschließen des Qualifizierungslehrgangs eröffnet damit eine Vielzahl von Möglichkeiten für das berufliche Vorankommen.

Für organisatorische Fragen steht Ihnen Frau Andrea Woywod unter der Telefonnummer 0431/3209143 bzw. per E-Mail unter woywod@fhvd-sh.de gerne zur Verfügung.  

Verwaltungsergänzungslehrgang

Die Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung bietet einmal jährlich den Verwaltungsergänzungslehrgang im Fachbereich Allgemeine Verwaltung als Weiterbildungsmaßnahme für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit der Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Dienst in der Landesverwaltung an. Am Ende des Lehrgangs erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer  eine Teilnahmebescheinigung. Für Auskünfte bzw. evtl. Rückfragen steht Ihnen Frau Andrea Woywod unter der Telefonnummer 0431/3209143 bzw. per E-Mail unter woywod@fhvd-sh.de gerne zur Verfügung.  

Dauer/Zeitraum

Der Lehrgang umfasst einen Zeitraum von sechs Wochen. Er beginnt  in der Regel jedes Jahr in der letzten Januarwoche.

Lehrplan

Den Lehrplan für den Verwaltungsergänzungslehrgang finden Sie hier.

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