Studium
Studiengang Bachelor of Arts "Allgemeine Verwaltung / Public Administration"
Modulkatalog und Modulübersicht:
Rechtsvorschriften und ergänzende Unterlagen zum Studiengang:
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- Studien- und Prüfungsordnung (StuPO AV – ab Jahrgang 2022)
- Die Landesverordnung über die Einrichtung des Laufbahnzweigs Allgemeine Verwaltung und die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahn der Fachrichtung Allgemeine Dienste- Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt – (APO AV-LG 2/1) vom 4. August 2009 finden Sie unter https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/perma?a=AVwLbGr2%2F1APro_SH
- Diploma Supplement / Transcript of Records
- Die aktuellen und vergangenen Informationen zur Akkreditierung finden Sie auf der Seite der Stiftung Akkreditierungsrat unter Akkreditierter Studiengang – ELIAS. Eine Akkreditierungsurkunde wird nicht mehr ausgestellt. Die zuletzt ausgestellte Urkunde der Reakkreditierung vom 01.10.2014 – 30.09.2021 finden Sie hier: Akkreditierungsurkunde
Dualer Studiengang Bachelor of Science "Verwaltungsinformatik"
Der Start des neuen Studiengangs ist zum August 2027 geplant.
Studienaufbau
Der Studiengang Verwaltungsinformatik ist als dualer Bachelorstudiengang mit einer Regelstudienzeit von 36 Monaten und einem Umfang von 180 ECTS-Leistungspunkten konzipiert. Das Studium gliedert sich in neun Studienabschnitte und verbindet fachtheoretische Studienzeiten mit studienintegrierten Praxisphasen. Die drei Praxisphasen mit einer Dauer von insgesamt 12 Monaten decken die Schwerpunkte Informatik-Grundlagen, Verwaltungsinformatik im engeren Sinne sowie Verwaltungswissenschaften / weitere Grundlagen ab.
Zulassung
Folgende Voraussetzungen bestehen für die Zulassung zum Studium:
- (Fach-)Hochschulreife oder vergleichbarer Abschluss (allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder eine andere zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand oder vergleichbare ausländische Voraussetzungen)
- Entsendung von einem Dienstherren / Arbeitgeber als Einstellungsbehörde, von dem die Studierenden zuvor im Rahmen eines Beamten- oder Beschäftigtenverhältnisses eingestellt wurden.
Bewerbungsverfahren
Die Bewerbung erfolgt direkt bei den entsendenden Behörden bzw. Arbeitgebern (Land Schleswig-Holstein, Kommunen aus Schleswig-Holstein und ggf. weitere Stellen).
Zur Bewerbung beim Land Schleswig-Holstein

