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Gleichstellungsbeauftragte

Für die Wahrnehmung der Gleichstellungsaufgabe im Bereich des AZV und seiner Einrichtungen gelten grundsätzlich die Bestimmungen des schleswig-holsteinischen Gesetzes zur Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst (Gleichstellungsgesetz – GstG) in der jeweils gültigen Fassung.

§ 3a Abs. 3 des Ausbildungszentrumsgesetzes schreibt dabei als Sonderregelung fest, dass das AZV und seine Einrichtungen als eine Dienststelle im Sinne des GstG gelten. Für den Bereich der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung gelten ferner die hochschulrechtlichen Regelungen des HSG Schleswig-Holstein (§ 2 Abs. 3 des AZG), welches u.a. die besonderen Gleichstellungsaufgaben an Hochschulen regelt.

Ziel der Gleichstellung ist die Verwirklichung des Grundrechtes der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Das GstG fördert dabei die Gleichstellung der Frauen im öffentlichen Dienst insbesondere durch

  • die Schaffung von Arbeitsbedingungen, die für beide Geschlechter die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen,
  • die Kompensation von Nachteilen, die vor allem Frauen als Folge geschlechtsspezifischer Arbeitsteilung erfahren sowie
  • die gerechte Beteiligung von Frauen an allen Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsgruppen sowie in Gremien und Leitungsfunktionen.

Entsprechend § 8 des AZG werden die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten des AZV und der Verwaltungsakademie von der Gleichstellungsbeauftragten der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung wahrgenommen.

Die Gleichstellungsbeauftragte der FHVD wird nach § 15 der Verfassung der FHVD vom Senat aus dem Kreis der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen der FHVD mit abgeschlossenem Hochschulstudium oder einer entsprechenden Qualifikation gewählt. Die Wahlzeit beträgt drei Jahre, soweit die Hochschule weniger als 1.000 Mitglieder hat. Ab 1.000 Mitgliedern der Hochschule beträgt die Wahlzeit fünf Jahre. Die Gleichstellungsbeauftragte ist gem. § 29 AZG mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit für die Aufgabenwahrnehmung freizustellen.

Für die weiteren Standorte der FHVD ist eine Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten aus dem Kreis der dortigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen mit abgeschlossenem Hochschulstudium zu wählen. Darüber hinaus ist für die sonstigen Standorte des AZV jeweils eine Stellvertreterin aus dem Kreis der dortigen hauptamtlichen Mitarbeiterinnen auf Vorschlag des Gleichstellungsausschusses durch die Leiterin oder den Leiter des AZV zu bestellen.

Mehr Informationen zur Gleichstellung finden Sie auf den nachfolgenden Seiten:

 

Gleichstellungsausschuss

Der Gleichstellungsausschuss ist gemäß § 23 des Ausbildungszentrumsgesetztes in Verbindung mit § 7 Absatz 4 der Verfassung der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung als ein Gremium des Senates eingerichtet.

Der Gleichstellungsausschuss ist zuständig für alle Fragen der Gleichstellung und Chancengleichheit der Geschlechter, die die an der Hochschule beschäftigten und studierenden Frauen und Männer bestreffen, insbesondere für

  • die Erarbeitung von Vorschlägen zur Umsetzung der Gender-Perspektive in allen Bereichen der FHVD,
  • die Mitwirkung bei der Erstellung des Gleichstellungsplanes nach § 8 Abs. 3 AZG sowie
  • die Erarbeitung eines Wahlvorschlages für die Wahl der Gleichstellungsbeauftragten der FHVD und ihrer Stellvertreterinnen nach § 7 Abs. 4 Satz 4 der Verfassung der FHVD.

Mitglieder des Gleichstellungsausschusses sind zum einen nach Kraft ihrer Funktion die Gleichstellungsbeauftragte Saskia Kröger sowie die stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten Astrid Göbel (Standort Altenholz), Prof. Dr. Sabine Weger (Standort Reinfeld)und Karen Schlotfeldt (Standort Bordesholm).

Als Vertreterinnen und Vertreter der unterschiedlichen Hochschulgruppen sind zum anderen folgende Personen im Gleichstellungsausschuss tätig:

Mitglieder des Gleichstellungsausschusses

Prof. Dr. Edna Rasch (Gruppe der Hochschullehrerinnen) Telefon: 0431 - 3209-223
E-Mail: rasch@fhvd-sh.de
Prof. Dr. Ina Hunecke (Gruppe der Hochschullehrerinnen) Telefon: 0431 - 3209-210
E-Mail: hunecke@fhvd-sh.de
Kerstin Sütel (Gruppe der nebenamtlichen Lehrkräfte) Telefon: 0431 - 3890-333
E-Mail: kanzlei-suetel@web.de
Nikolas Häckel (Gruppe der nebenamtlichen Lehrkräfte) Telefon: 04651 - 851-0
E-Mail: nikolas.haeckel@gemeinde-sylt.de
Aylin Semrau (Gruppe der Studierenden)
E-Mail: Aylin.Semrau@stud.fhvd-sh.de
Birte Hundt (Gruppe der Verwaltungsmitarbeiter/-innen) Telefon: 0431 - 3209-141
E-Mail: hundt@fhvd-sh.de

Gleichstellungsplan

Für einen Zeitraum von 5 Jahren stellt das Ausbildungszentrum für sich und seinen Einrichtungen den Gleichstellungsplan auf. Der Gleichstellungsplan umfasst den Frauenförderplan nach § 11 GstG.

Der Gleichstellungsplan beinhaltet strategische Vorgaben, die für alle Bereiche verbindlich sind. Er beschreibt Ziele und Maßnahmen , die sich auf das gesamte Ausbildungszentrum beziehen. Damit werden Frauenförderung und Chancengleichheit für Frauen und Männer zur Querschnittsaufgabe im Sinne des Gender Mainstreaming.

Gleichstellungsthemen

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu speziellen Themen der Gleichstellung der Geschlechter.

Gender Mainstreaming

Inhaltliche Grundlage unserer Arbeit ist der sogenannte “Gender Mainstreaming Ansatz”. In diesem Ansatz geht es um die soziale Gleichstellung der Geschlechter.

Das Vorantreiben der Chancengleichheit ist dabei nicht auf die Durchführung von Sondermaßnahmen für Frauen beschränkt. Vielmehr geht es bei der Verwirklichung der sozialen Gleichberechtigung bei allen Vorhaben und Maßnahmen an unserer Hochschule um die Berücksichtigung der unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern.

Wenn wir uns beispielsweise mit dem Thema Teilzeitarbeit an unserer Hochschule befassen, dann stellen wir schnell fest, dass heute nicht mehr nur Frauen in Teilzeit arbeiten, sondern auch immer mehr Männer. Männer, die sich um ihre Familien kümmern müssen oder wollen, dies aber häufig noch weit weniger akzeptiert ist als bei Frauen. Es geht uns also darum, spezifische Benachteiligungen – unabhängig vom Geschlecht – abzubauen.
Gender Mainstreaming macht Frauenpolitik keinesfalls überflüssig, da die vorliegenden Analysen gezeigt haben, dass Frauen in weiten Bereichen noch benachteiligt sind. Neu ist, dass auch die Situation der Männer in unserer Gesellschaft in die Betrachtung einbezogen wird.

Gender Mainstreaming zum Weiterlesen:

 

Geschlechtergerechte Sprache

Unsere Sprache ist ein Spiegel unseres Zusammenlebens. Was wir benennen, was wir wichtig finden und was übersehen werden kann, das alles findet seinen Ausdruck in der Sprache. Sprache ist sowohl ein sehr feines Instrument, das Bedürfnisse nach Mitteilung und Verständigung erfüllt, als auch ein Instrument der Machtausübung und des Ausschlusses.

“Die Sprache, die die Verwaltung spricht und schreibt muss eine Sprache der Demokratie und der Gleichberechtigung sein, denn nur damit wird unser Staatswesen angemessen vertreten.”

Trotz wachsender Gleichberechtigung zwischen Frauen und Männern: Beim Verfassen von geschlechtergerechten Texten werden verschiedene Möglichkeiten genutzt, deren Handhabung nicht immer leicht und flüssig ist. Mit diesen Tipps kann das Sprachbewußtsein geschärft werden.

Übrigens: Die Fußnote, dass aus Gründen der Ästhetik oder der Lesbarkeit die männliche Form verwendet wird und Frauen mitgemeint seien, erweckt kein Bewusstsein für die Selbstverständlichkeit von Frauen und ist meist nach dem ersten Umblättern bereits vergessen.

Schleswig-Holstein hat als erstes Bundesland im Jahr 2000 einen Leitfaden zur geschlechtergerechten Sprache herausgegeben. Den Leitfaden “Mehr Frauen in die Sprache” finden Sie hier:

 

Familienfreundliches Ausbildungszentrum

Die Vereinbarkeit von Anforderungen des Arbeitslebens oder der Ausbildung mit der Betreuung und Erziehung von Kindern ist ein Hauptthema der Gleichstellungspolitik. Wenn Kinder vorhanden sind, ist eine besondere Balanceleistung zwischen Beruf/Ausbildung und Familie notwendig. Da das Ausbildungszentrum für Verwaltung keine eigene professionelle Kinderbetreuung vor Ort anbieten kann, wurden im Rahmen einer Möglichkeitsanalyse die Ausgestaltung einer Notfallbetreung für Kinder an den drei Standorten des AZV ermittelt.

Notfallbetreuung für Kinder, Auswertung einer Befragung, November 2012

Als erste minimale Umsetzungsmaßnahme wurde an allen drei Standorten Spielekisten angeschafft, die an zentralen Stellen der jeweiligen Häuser in Notfällen der Kinderbetreuung ausgeliehen werden können:

Mobile Spielkisten

Die Beratung von werdenden Müttern und Vätern, die ihr Kind während der Studienphase an der FHVD bekommen, wurde ausgedehnt. Neben den bisherigen Ansprechpartnern (Dekanat und Lehrverwaltung) stehen alle Mitglieder des Gleichstellungsausschusses für eine Beratung zur Verfügung:

Die Beratung von werdenden Müttern und Vätern

 

 

Gewalt gegen Frauen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat in Kooperation mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben einen Flyer zum Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen in mehreren Sprachen herausgegeben:

 

Gleichstellungsbeauftragte der FHVD, des AZV und der VAB

Saskia Kröger

gleichstellungsbeauftragte@azv-sh.de

Die Stellvertretende Gleichstellungsbeauftragte (Standort Altenholz)

Raum: Bibliothek
Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Altenholz

Die Stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten (Standorte Reinfeld und Bordesholm)

Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung in Reinfeld
Verwaltungsakademie Bordesholm

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