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Prüfungsamt

Prüfungsamt

Für den Fachbereich Rentenversicherung werden die Aufgaben des Prüfungsamtes von den vier Vertreterinnen und Vertretern der Dienstherren im Fachbereichsrat wahrgenommen. Das Prüfungsamt stellt das Ergebnis der Laufbahnprüfung fest und entscheidet in Widerspruchsangelegenheiten.

Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen

Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem früheren Studium erbracht worden sind, können bei Gleichwertigkeit durch Vorlage geeigneter Nachweise anerkannt werden. Dabei dürfen keine wesentlichen Unterschiede zu den zu erbringenden Leistungen an der FHVD bestehen. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft für den Fachbereich Rentenversicherung der Prüfungsausschuss.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes der FHVD.

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