Header-Bild

Prüfungsamt

Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen

Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem früheren Studium erbracht worden sind, können bei Gleichwertigkeit durch Vorlage geeigneter Nachweise anerkannt werden. Dabei dürfen keine wesentlichen Unterschiede zu den zu erbringenden Leistungen an der FHVD bestehen. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft für den Fachbereich Allgemeine Verwaltung die Prüfungskommission, für den Fachbereich Polizei das für die Polizei zuständige Ministerium und für den Fachbereich Rentenversicherung der Prüfungsausschuss anhand der folgenden Kriterien:

  • Qualität der Hochschule bzw. des jeweiligen Studienprogramms
  • Lerninhalte
  • Kompetenzen/Lernziele
  • Workload
  • Creditpoints (Leistungspunkte)
  • Prüfungsform

Verfahren:

  1. Bitte informieren Sie sich im Vorwege bei Ihrem Prüfungsamt (Allgemeine Verwaltung), beim zuständigen Dekanat (Polizei) bzw. bei der Geschäftsstelle (Rentenversicherung) über das Anerkennungsverfahren. Die Antragsstellung ist nur befristet möglich. Genaue Informationen entnehmen Sie der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung. Sofern keine explizite Regelung getroffen wurde, ist ein Antrag auf Anerkennung nicht mehr möglich, sobald die oder der Studierende sich in einem das entsprechende Modul betreffenden Prüfungsverfahren befindet, bei der sie oder er um Anerkennung ersucht. Bei einer erfolgreichen Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen bleibt die Präsenzpflicht in den entsprechenden Modulen unberührt.
  2. Die Anerkennung von Modulen erfolgt auf Antrag der bzw. des Studierenden. Verwenden Sie hierfür bitte folgendes Antragsformular.
  3. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
    • Leistungsnachweise (z. B. Leistungsübersichten, Modulbeschreibungen, Zeugnisse, Klausuren, Hausarbeiten),
    • Angaben zur Art und Umfang der Prüfung,
    • Beschreibung des Notensystems der besuchten Hochschule.

Den Antrag auf Anerkennung mit dazugehörigen Nachweisen richten Sie bitte an:

Anke Schöndube
Anke Schöndube
Fachbereich Allgemeine Verwaltung
Telefon: 0431-3209-255
Michael Kock
Michael Kock
Fachbereich Polizei
Telefon: 0431-3209-203
Tanja Franck
Tanja Franck
Fachbereich Rentenversicherung
Telefon: 04533 730-1121
slide-up