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Studium

Informationen zu Studienangeboten im Fachbereich Polizei

Studium BA Polizei

Wie kann ich  Polizeikommissarin bzw. Polizeikommissar bei der Schutz- und Wasserschutzpolizei werden, wie als Kriminalkommissar bei der Kripo ermitteln und gleichzeitig den akademischen Grad des Bachelor of Arts erreichen?

Zugangsvoraussetzungen

Die Zugangsvoraussetzungen für die Laufbahngruppe 2.1 (früher: gehobener Dienst) und Informationen zum Eignungs- und Auswahlverfahren finden Sie auf der Internetseite www.polizei.schleswig-holstein.de dort unter “Beruf(ung)“.
Für Fragen stehen  die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Werbe- und Einstellungsstelle der Polizeidirektion für Aus- und Fortbildung in Eutin zur Verfügung.
Sie erreichen diese per E-Mail unter berufseinstieg@polizei.landsh.de oder telefonisch unter: 04521 – 81-652

Im Studiengang “Polizeivollzugsdienst (BA)” werden Sie als Kommissars- Anwärterin oder -Anwärter der Laufbahn 2.1 durch Lehre und (Eigen)Studium auf das Berufsfeld des Polizeibeamten  vorbereitet. Sie lernen, komplexe Sachverhalte aus den Aufgabenfeldern der Polizei zu erkennen, zu erfassen und zu beurteilen. Die sich daraus ergebenden notwendigen Maßnahmen führen Sie selbst durch oder veranlassen sie. Konflikte sollen Sie früh- und rechtzeitig wahrnehmen und Lösungsstrategien entwickeln. Lehre und (Eigen)Studium vermitteln fachliche und soziale Handlungskompetenzen und fördern zugleich  Ihre Persönlichkeitsentwicklung. Die im Studium enthaltenen  Trainings in Rhetorik, Kriminalistik und Psychologie oder in der Handhabung von Schusswaffen, führen Sie an konkrete Aufgaben heran und bereiten Sie sehr umfassend auf Ihren späteren Beruf vor. Sie sollen zu initiativ handelnden, engagierten, verantwortungsbewussten und dem Bürger gegenüber freundlich eingestellten  Polizeibeamtinnen bzw.  -beamten werden. Das Studium ermöglicht Ihnen , die Grundlage für lebenslanges und selbständiges Lernen zu legen. Ihre Bereitschaft zu selbstständigem Arbeiten ist eine wichtige und notwendige Voraussetzung, um die anspruchsvollen Seminare, Projekte und Hausarbeiten, aber auch Präsentationen, Klausuren und die Bachelor-Arbeit erfolgreich bewältigen zu können.

Gegenüber den Studierenden an anderen Hoch- und Fachhochschulen haben Sie als Studierende der Polizei einen gewissen Sonderstatus. Zum einen sind sie Studierende an einer Fachhochschule, zum anderen  sind Sie Kommissars-Anwärterin bzw. -Anwärter. Dafür gibt es vom ersten Monat an ein Gehalt. Es  bedeutet, dass  Studierende im Fachbereich Polizei Weisungen zu befolgen und  bei den Lehrveranstaltungen die Pflicht haben, anwesend zu sein.

Für Bewerberinnen und Bewerber, die nach Schule oder aus anderen Berufen kommen, dauert das Studium drei Jahre bis zum Bachelor-Abschluss und der dann folgenden Ernennung zur Kommissarin oder zum Kommissar. Neben den vier fachtheoretischen Semestern, bestehend aus Grundstudium, Hauptstudium I und dem Hauptstudium II sowie dem Abschlusssemester, werden  Sie ein Grund- und ein Hauptpraktikum bei Dienststellen der Landespolizei absolvieren. In den (Eigen)Studiumssemestern werden Ihnen wichtige rechtliche, kriminalistische und einsatztaktische Grundlagen für den späteren praktischen Dienst vermittelt. Gesellschaftswissenschaftliche Inhalte aus Kriminologie, Psychologie, Führungslehre und Politikwissenschaften runden das Studium ab. Die fachpraktischen Semester sind durch ‘dienstkundliche Rollenspiele’, Übungen und viel Sport geprägt. Hinzu kommen die ersten Streifenfahrten, Anzeigenprotokolle und Tatortaufnahmen, natürlich noch mit fachkundiger Begleitung durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen. Umfassend vorbereitet werden Sie dann, nach Ende des Studiums, die interessante und vielschichtige Arbeit in einer Polizeidienststelle des Landes Schleswig-Holstein aufnehmen.
Übrigens: Mit hoher Wahrscheinlichkeit sehen wir Sie dann auch wieder an der FHVD: Sie besuchen Sonderlehrveranstaltungen, nehmen an einer Fortbildung teil oder werden in der Lehre tätig …

Für Polizeibeamtinnen und -beamte, die für das Aufstiegsstudium in Vollzeit zugelassen werden, gliedern sich die drei  notwendigen Semester in das Grund- und Hauptstudium I, das Hauptstudium II und das Abschlussstudium.

Sowohl während des dreijährigen Studiums, als auch im Rahmen des Aufstiegsstudiums ist eine 40seitige Bachelorarbeit zu fertigen.

Unter “Fachbereich Polizei”, “Downloads” finden Sie die aktuelle Fassung der “APO-POL” , in dieser Ausbildungs- und Prüfungsordnung finden Sie sehr viele Hinweise über den Inhalt und den Ablauf des Studiums und der Prüfungen.

Hinweise zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf den Internetseiten der Landespolizei Schleswig-Holstein: www.polizei.schleswig-holstein.de dort unter “Beruf(ung)“.

Kontaktstudium Sicherheitsmanagement

Das Kontaktstudium “Sicherheitsmanagement” wird aktuell nicht angeboten.

Wenden Sie sich bei Fragen oder weiterem Informationsbedürfnis gerne per Mail an den Fachbereich Polizei der FHVD,  Polizei@FHVD-SH.de 

Vielen Dank für Ihr Interesse.

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