Das Studium am Fachbereich Rentenversicherung ist ein verwaltungsinternes Studium.
Zugelassen ist nur, wer von einem Träger der Deutschen Rentenversicherung als Nachwuchskraft für Funktionsebene des gehobenen Dienstes eingestellt und an die Hochschule entsandt wird.
Voraussetzung für die Einstellung ist der Nachweis der Fachhochschulreife, einer anderen zum Hochschulstudium berechtigenden Schulbildung oder eines als dem gleichwertig anerkannten Bildungsstandes.
Die Entscheidung über die Einstellung trifft nach Durchführung eines Auswahlverfahrens der jeweilige Träger der Deutschen Rentenversicherung.
Die Bewerbungen sind daher direkt an den jeweiligen Rentenversicherungsträger zu richten.
Einstellungstermin ist jeweils der 01. August des Jahres. Die maßgebenden Bewerbungsfristen sind regional unterschiedlich, enden jedoch im Regelfall bereits im Herbst des vorausgehenden Jahres.
Nähere Auskünfte erhalten Sie unmittelbar bei den nachfolgenden Trägern der Deutschen Rentenversicherung, die derzeit ihre Nachwuchskräfte länderübergreifend zum Studium an den Fachbereich Rentenversicherung entsenden:
Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover | ||
Sitz Laatzen |
Standort Braunschweig |
|
Lange Weihe 1-4 | Kurt-Schuhmacher-Straße 20 | |
30875 Laatzen | 38102 Braunschweig | |
Tel. 0511 / 829 - 0 | Tel. 0531 / 7006 - 0 |
Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland | ||
Sitz Leipzig |
Standort Erfurt |
Standort Halle |
Georg-Schuhmann-Straße 146 | Kranichfelder Straße 3 | Paracelsusstraße 21 |
04159 Leipzig | 99097 Erfurt | 06114 Halle |
Tel. 0341 / 5 50 55 | Tel. 0361 / 482 - 0 | Tel. 0345 / 213 - 0 |
Deutsche Rentenversicherung Nord | ||
Sitz Lübeck |
Standort Hamburg |
Standort Neubrandenburg |
Ziegelstr. 150 | Friedrich-Ebert-Damm 245 | Platanenstraße 43 |
23556 Lübeck | 22159 Hamburg | 17033 Neubrandenburg |
Tel. 0451 / 485 - 0 | Tel. 040 / 5300 - 0 | Tel. 0395 / 370 - 0 |
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen | ||
Sitz Oldenburg |
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Huntestr. 11 | ||
26135 Oldenburg | ||
Tel. 0441 / 927 - 0 |
Allgemeine Studieninformationen
Die Geschäftsstelle ist Anlaufstelle für alle studentischen Angelegenheiten.
Es betreuen Sie:
Frau Tanja Franck | Frau Martina Beeken |
(Haus A, Raum 112) | (Haus A, Raum 113) |
Tel. 04533 / 730 - 11 21 | Tel. 04533 / 730 - 11 31 |
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! | Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
07:45 Uhr - 12:45 Uhr
13:45 Uhr - 16:30 Uhr
Freitag
07:45 Uhr - 12:45 Uhr
Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen
Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen, die in einem früheren Studium erbracht worden sind, können bei Gleichwertigkeit durch Vorlage geeigneter Nachweise anerkannt werden. Dabei dürfen keine wesentlichen Unterschiede zu den zu erbringenden Leistungen an der FHVD bestehen. Die Entscheidung über die Anerkennung trifft für den Fachbereich Rentenversicherung der Prüfungsausschuss.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes der FHVD.
Personalbogen, Studierendenausweis, Studienbescheinigungen
Zum Studienbeginn gibt jede / jeder Studierende einen ausgefüllten Personalbogen mitsamt zwei aktuellen Passfotos (bitte Name und Studienjahrgang auf der Rückseite vermerken!) in der Geschäftsstelle ab. Diese Personalbögen werden während der Einführungswoche bei den jeweiligen Rentenversicherungsträgern ausgegeben und im Regelfall von dort anschließend gesammelt an die Geschäftsstelle weitergeleitet.
Für die Dauer des Studiums stellt die Geschäftsstelle einen Studierendenausweis aus, der im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet werden kann. Die Ausstellung von Studienbescheinigungen, die zwecks Vorlage bei anderen Einrichtungen benötigt werden, erfolgt auf Antrag ebenfalls durch die Geschäftsstelle.
Vorlesungszeiten, Lehrräume
Für Lehrveranstaltungen in Reinfeld gelten grundsätzlich folgende Zeiten:
08:15 Uhr - 09:50 Uhr
10:05 Uhr - 11:40 Uhr
12:45 Uhr - 14:20 Uhr
14:35 Uhr - 16:10 Uhr
16:20 Uhr - 17:55 Uhr
Vorlesungen und größere Veranstaltungen finden im Audimax in Haus B statt. Die übrigen Lehr-, Arbeitsgruppen- und DV-Schulungsräume befinden sich in Haus C.
Die Hochschule ist bemüht, die Räume in einem einwandfreien Zustand bereitzustellen. Sie ist dabei auf die Hilfe aller angewiesen. Bitte hinterlassen Sie die Räume so, dass die nachfolgenden Veranstaltungen ohne Beeinträchtigungen stattfinden können.
Bitte melden Sie Schäden in den Räumen oder am Mobiliar umgehend beim Empfang des Bildungszentrums Reinfeld (Telefon 04533 / 730 - 4101, bzw. in den Lehrgruppenräumen über die Telefonnummer 4101).
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Krankmeldungen, Dienstbefreiung, Sonder- und Erholungsurlaub
Die Lehrveranstaltungen während der fachtheoretischen Studiensemester sind dienstliche Veranstaltungen im arbeitsrechtlichen Sinne mit Verpflichtung zur Anwesenheit.
Krankmeldungen müssen vor Lehrveranstaltungsbeginn bei der Geschäftsstelle (nicht bei Ihrem Dienstherrn bzw. Arbeitgeber) erfolgen. Bei längeren Krankheitszeiten ist spätestens nach dem dritten Tage ein ärztliches Attest einzureichen (das Wochenende zählt mit). Die Vorlage eines ärztlichen Attestes ist bei kürzeren Krankheitszeiten auch dann erforderlich, wenn Prüfungen wie z.B. Klausuren, mündliche Prüfungen usw. versäumt werden.
Dienstbefreiung und Sonderurlaub während der fachtheoretischen Studiensemester bedürfen der Genehmigung durch den Dekan des Fachbereichs. Entsprechende Anträge sollen möglichst eine Woche vor dem jeweiligen Termin bei der Geschäftsstelle mittels der dort erhältlichen Antragsformulare eingereicht werden. Die Dienstbefreiung erfolgt in Abstimmung mit dem betreffenden Arbeitgeber in Anlehnung an die maßgebenden tarifvertraglichen Regelungen. Die Gewährung von Sonderurlaub richtet sich nach den je nach Sitz des Arbeitgebers maßgebenden landesspezifischen Regelungen.
Erholungsurlaub wird in den vorlesungsfreien Zeiten gewährt, die von der Hochschule im Vorwege festgelegt werden. Restliche Urlaubstage sind grundsätzlich während der berufspraktischen Studiensemester zu nehmen und bei den Arbeitgebern zu beantragen.
Anmeldung in der Gemeinde
Wer länger als sechs Monate überwiegend vor Ort lebt, ist verpflichtet, sich in der jeweiligen Gemeinde anzumelden.
Die Stadt Reinfeld bittet alle Studierenden, für die das zutrifft, sich am Ort anzumelden. Anmeldeformulare sind im Rathaus erhältlich.
Stadt Reinfeld
- Rathaus -
Paul-von-Schoenaich-Str. 14
23858 Reinfeld
Tel. 04533 / 2001 - 0
www.reinfeld.de
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